Trau, schau, wem!

Sind die Terroristen von morgen schon mitten unter uns? Zumindest bei einigen großen Automobilbauern mag das niemand mehr ausschließen – aber Vorsicht vor falschen Rückschlüssen! Was die Branchengrößen der Mobilität nach und nach einführen, nämlich alle drei Monate sämtliche Mitarbeiter zu durchleuchten, ist keine Misstrauenserklärung an die Belegschaft, sondern die konsequente Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.

Die Fließbänder und Lackierstraßen der Fahrzeugbauer sind nicht plötzlich zu Brutstätten des Schreckens mutiert. Dort wird lediglich realisiert, was die Compliance-Vorgaben des Gesetzgebers in Sachen Terror-Vorbeugung diktieren, und was über kurz oder lang auf alle deutschen Unternehmen zukommt – nämlich sicher zu stellen, dass sie niemandem Gehalt zahlen, der auf Sanktionslisten steht.

Sanktionslisten natürliche Personen

Deren deutsche Version umfasst derzeit 24.000 natürliche Personen (von denen übrigens nur knapp 3.700 weiblich sind – ein klarer Beleg, dass Männer das rabiatere Geschlecht sind), sowie rund 30.000 Organisationen. Denen den Geldhahn abzudrehen ist das Ziel der Compliance-Vorgaben; wobei »Compliance« weit mehr ist als Gesetzestreue. Auf betriebswirtschaftlicher Ebene umfasst der Begriff die Beachtung sämtlicher Kodizes, die Unternehmen sich geben, zum Beispiel in Sachen Umweltstandards, Arbeitssicherheitsstandards, Datenschutz, Menschenrechte etc. Der interne Umgang mit freiwilligen Regelwerken ist dabei jedem selbst überlassen; die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen aber kann schon mal zum heißen Eisen werden, denn viele Vorschriften lassen großen Spielraum. So regeln nicht alle Automobilkonzerne die Dinge gleich. Während einige die Gehaltsempfänger schon regelmäßig prüfen, sehen andere dazu keinen Anlass: »Wir bezahlen alle Mitarbeiter per Banküberweisung. Und die Banken sind ohnehin verpflichtet, alle Kontoinhaber zu überprüfen«, sagt der Sprecher eines deutschen Konzerns.

Woraus man lernen kann, dass Banken und verwandte Institute wie Versicherungen ganz besonders hohe Compliance-Anforderungen zu erfüllen haben. Das lässt Sie kalt, weil Sie ja keine Bank sind, und auch nur im Inland geschäftlich aktiv? Obacht: Gleich, ob Konzern oder Mittelstand, Institution oder Privatperson – die einschlägigen Gesetze gelten für jeden. Im Jahr 2007 wurde das an einem vermeintlich alltäglichen Fall deutlich. Damals verhinderte der Europäische Gerichtshof einen ganz normalen Grundstückskauf in Berlin – einer der drei potenziellen Käufer hatte wegen Verbindungen zu Al-Qaida auf der Sanktionsliste gestanden.
(http://www.eu-info.de/eugh/Grundsteuck-al-Qaida/)