Customer Due Diligence nach AMLR: Was ändert sich bei der Kundenprüfung?
Die Kundensorgfaltspflicht, Customer Due Diligence (kurz CDD) ist das Herzstück jeder Geldwäscheprävention. Hier entscheidet sich, ob ein Unternehmen seine Kunden und deren wirtschaftlich Berechtigte tatsächlich kennt, Risiken korrekt einschätzt und im Zweifel rechtzeitig reagiert. Mit der AMLR gilt hier ab dem 10. Juli 2027 ein einheitlicher, unmittelbar anwendbarer Maßstab für alle verpflichteten Unternehmen in der EU. Dieser Blog ordnet ein, was sich bei der Kundenprüfung konkret ändert und worauf es in der Umsetzung ankommt. Mehr grundlegende Informationen zu AMLR, AMLA und weiteren Hintergründen finden Sie in vorrangegangenen Blogbeiträgen.
Was sich bei der Kundenprüfung konkret ändert
Ein einheitlicher, risikobasierter Rahmen. Risikobasiert heißt: Nicht jeder Kunde wird gleich intensiv geprüft, sondern die Prüftiefe richtet sich danach, wie hoch das Geldwäscherisiko im Einzelfall ist. Maßgeblich anhand von Kundentyp, geografischem Risiko, Produkt- oder Dienstleistungsrisiko sowie Vertriebsweg. Daraus ergibt sich, welche der drei international gebräuchlichen Prüfstufen (Sie können diese natürlich auch individuell benennen) greift: die vereinfachte Sorgfaltspflicht (Simplified Due Diligence, SDD) bei nachweislich geringem Risiko, die allgemeine Kundensorgfaltspflicht (Customer Due Diligence, CDD) im Regelfall, oder die verstärkte Sorgfaltspflicht (Enhanced Due Diligence, EDD) mit zusätzlichen Nachweisen, engmaschigerer Überwachung und Genehmigung durch die Führungsebene, sobald ein Risikofaktor deutlich erhöht ist. Neu ist vor allem, die AMLR lässt hier deutlich weniger Interpretationsspielraum als bisher, sodass sich historisch gewachsene, eigene Risikoklassen an diesem harmonisierten Maßstab messen lassen müssen.
Verschärfte Prüfung wirtschaftlich Berechtigter (UBOs). Verpflichtete Unternehmen müssen künftig aktiv Unstimmigkeiten zwischen den im nationalen UBO-Register gemeldeten Angaben und den im Rahmen der eigenen Kundenprüfung ermittelten Informationen erkennen und melden (Art. 24). Ein einmaliger Abgleich zu Beginn der Geschäftsbeziehung reicht damit nicht mehr aus. Es muss ein wiederholbarer, dokumentierter Prüfprozess implementiert werden, der auch während der Geschäftsbeziehung greift.
Erweiterte PEP-Prüfung über den klassischen Rahmen hinaus. Bei Auszahlungen aus Lebensversicherungen ist künftig zu prüfen, ob der Begünstigte eine politisch exponierte Person ist (Art. 44). Ein eigenständiger Prüfpunkt, der in vielen bestehenden Auszahlungsprozessen bislang schlicht nicht vorgesehen war.
Ein größerer Kreis geprüfter Unternehmen. Auch Branchen, die bislang von nationalen Ausnahmeregelungen profitiert haben, etwa Online-Glücksspielanbieter, müssen ihre Kundenprüfung nun in vollem Umfang aufsetzen.
Höhere Anforderungen an die Dokumentation. Weil die AMLA die Aufsichtspraxis EU-weit koordiniert, wird auch die Nachweisführung wichtiger: Eine Kundenprüfung, die zwar korrekt durchgeführt, aber nicht lückenlos dokumentiert wurde, ist im Ernstfall kaum von einer unterlassenen Prüfung zu unterscheiden.
Was das für bestehende Prozesse bedeutet
Der eigentliche Aufwand liegt weniger im „Ob“, sondern im „Wie belastbar“. Viele CDD-Prozesse sind historisch gewachsen, manuell geprägt und nicht darauf ausgelegt, Unstimmigkeiten bei UBO-Daten aktiv zu erkennen oder PEP-Prüfungen an neuen Prozesspunkten wie Versicherungsauszahlungen automatisch auszulösen. Ein Versicherer, der PEP-Prüfungen bislang nur beim Vertragsabschluss durchführt, hat unter der AMLR entsprechend eine Lücke. Die Prüfpflicht bei Auszahlung ist nun ein eigenständiger, zusätzlicher Auslöser im Prozess. Ähnlich verhält es sich bei der UBO-Prüfung. Wer UBO-Daten einmal erfasst und danach nicht mehr systematisch mit dem Register abgleicht, erfüllt die neue Meldepflicht zu Unstimmigkeiten nicht.
Erste Schritte zur Anpassung der Kundenprüfung
- Bestehende Risikoklassifizierung gegen die AMLR spiegeln. Prüfen Sie, ob Ihre heutige Einteilung in vereinfachte, standardmäßige und verstärkte Sorgfaltspflicht mit dem neuen, EU-weit einheitlichen Maßstab übereinstimmt.
- UBO-Abgleich als wiederkehrenden Prozess etablieren. Aus einer einmaligen Prüfung bei Vertragsbeginn muss ein wiederholbarer, dokumentierter Abgleich mit dem UBO-Register werden. Inklusive einer klaren Eskalation bei festgestellten Unstimmigkeiten.
- Neue Prüfpunkte identifizieren. Gehen Sie Ihre Prozesse entlang der gesamten Kundenbeziehung durch. Nicht nur die Kontoeröffnung, sondern auch Auszahlungen, Vertragsänderungen und andere Ereignisse, an denen künftig eine Prüfung greifen muss.
- Datenqualität als Grundlage sichern. Eine belastbare Kundenprüfung steht und fällt mit der Qualität der zugrundeliegenden Referenzdaten. Veraltete oder unvollständige PEP- und Sanktionslisten führen zu Fehlalarmen ebenso wie zu übersehenen Treffern. Auch Dubletten im Datenbestand führen zu erhöhtem Aufwand oder einem fatalen Übersehen von z.B. UBO-Änderungen.
- Dokumentation von Anfang an mitdenken. Bauen Sie die Nachweisführung direkt in den Prüfprozess ein, statt sie nachträglich zu ergänzen. Im Zweifel zählt vor der Aufsicht, was belegt werden kann.
Falls Sie eine Roadmap zu AMLR 2027 interessiert, lesen Sie diesen Blogbeitrag: (Roadmap AMLR)
Fazit
Die AMLR macht die Kundenprüfung nicht grundsätzlich neu, aber deutlich anspruchsvoller. Einheitlicher im Maßstab und strenger in der Nachweispflicht. Genau hier setzt die TOLERANT Compliance Suite an: Sie bildet UBO-Verifizierung, PEP- und Sanktionslistenabgleich sowie die dazugehörige Dokumentation in einem gemeinsamen Workflow ab, gestützt auf verlässliche Datenqualität als Grundlage jeder Prüfung. Wenn Sie Ihre bestehenden CDD-Prozesse auf die AMLR-Anforderungen hin überprüfen möchten, sprechen Sie uns gerne an.

